Mitleid hilft nicht. Gute Konzepte schon
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Häufig gestellte Fragen  (FAQ) 

1. Wie viele Katzen leben derzeit eigentlich in Braunschweig?

Leider gibt es, auch weil es keine Registrierungspflicht gibt, keine gesicherten Zahlen. Wenn man aber die Gesamtzahlen der Bundesrepublik auf die Einwohner von Braunschweig bezieht, leben in Braunschweig ca. 22.000 Katzen als Haustiere und ca. 2.500-3.800 verwilderte Katzen. Tendenz steigend, da der Katzenschutz Braunschweig und der Tierschutz Braunschweig leider nicht mehr die Kapazitäten und Finanzmittel aufbringen können, die Kastrationen kontinuierlich und gesichert weiterzuführen. 

2. Wie wirkt sich die unkontrollierte Vermehrung von frei lebenden Katzen aus?

Katzen sind im Alter von 4-6 Monaten geschlechtsreif. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Katze 2 x jährlich durchschnittlich 5 Junge bekommen. Von diesen Zahlen ausgehend ergibt dies bereits nach 4 Jahren 2200 Nachkommen!! Natürlich überleben nicht alle Katzen. Viele werden überfahren, sterben an diversen Krankheiten oder überleben als Welpen den Winter nicht. Durch in menschlicher Obhut lebende, unkastrierte Freigängerkatzen gelangt jedoch ständig wachsender Nachschub zu den bereits frei lebenden, verwilderten Populationen. Trotz aller Bemühungen sehr vieler Tierschützer durch Kastrationsaktionen die Vermehrung der wild lebenden Katzen zu stoppen, ist dies ein aussichtsloses Unterfangen, wenn ständig durch unkastrierte Besitzerkatzen Nachschub herangezüchtet wird. Somit wachsen die Kolonien der verwilderten Hauskatzen ständig an. Dies führt dazu, dass sich  tödlich verlaufende Katzenkrankheiten wie FIV, Leukose, Katzenschnupfen und Katzenseuche rasch ausbreiten. Das mit den Krankheiten verbundene Leid und Elend ist unermesslich, denn eine hinreichende medizinische Versorgung ist bei diesen nicht zahmen Katzen in freier Wildbahn unmöglich. Viele  Natürlich werden alle Krankheiten durch Kontakt zu Freigängerkatzen von Besitzern auch an diese weitergegeben und gelangen so in unsere Haushalte. 

3. Welche Kosten entstehen Tierschützern und der Verwaltung in Braunschweig jährlich für die Versorgung von herrenlosen Katzen?

Allein im Tierheim Biberweg fallen mehr als 240.000 Euro für die Unterbringung, Versorgung und vor allen Dingen medizinische Behandlung von Fundkatzen an (Quelle: Tierschutz Braunschweig e.V. - Jahresberichte 2010 - 2012.) Extrem hohe Kosten entstehen vor allen Dingen durch die Behandlung von verunfallten Katzen. In Braunschweig ist ferner der Katzenschutz Braunschweig tätig, hinzu kommen Privatpersonen, die in Eigeninitiative Katzen behandeln und versorgen. Neben der Kostenpauschale der Stadt Braunschweig, für die Übernahme der kommunalen Fundtierverwahrung, in Höhe von ca. 122.000 Euro, wird der größte Teil durch Spenden gedeckt. Wenn nicht so viele Bürger sich ehrenamtlich engagieren würden, wären die Kosten natürlich noch um ein Vielfaches höher. Den Zeitaufwand, den es braucht, eine verwilderte Katze einzufangen und dann entsprechend weiter zu behandeln, zu bezahlen, ist nahezu unmöglich. 

4. Darf man eigentlich Katzen ohne medizinische Indikation kastrieren ?

Kastrationen bei Katzen sind durch §6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TierSchG vom Amputationsverbot ausdrücklich ausgenommen. Hintergrund ist, dass man die unkontrollierte Vermehrung aus Gründen des Tierschutzes, Naturschutzes und des Jagdschutzes eindämmen muss.  

5. Ist der medizinische Eingriff gefährlich für meine Katze?

Kastrationen bei Katzen werden von Tierärztinnen und Tierärzten heute als Standard-OP vorgenommen. Dank moderner Techniken sind es heute kleine Eingriffe mit nur 2,5 cm langem Schnitt.  Katzen stecken OP's wesentlich besser weg als Menschen. Ihre Katze wird in Normalfall noch am selben Abend wieder umherlaufen, als wäre nichts gewesen. Die Größe des OP-Feldes einer weiblichen Katze hat die Tierärztin Louise Barz hier dokumentiert:

http://www.tierarzt-lensahn.de/wissenswertes/kastration.pdf

6. Ist es legitim, den Bürger zu zwingen, seine Katzen kastrieren zu lassen?

Im Prinzip geht es bei der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht nur um Katzen mit Freigang. Diese greifen in das öffentliche Leben ein und damit besteht auch ein öffentliches Interesse bzw. Bedürfnis an einer diesbezüglichen Regelung. Jede unkastrierte Katze mit Freigang tritt in Sexualkontakt mit frei lebenden Katzen und trägt so zur unkontrollierten Fortpflanzung bei. Diese verursacht eine zu hohe Populationsdichte und führt so zu einem Anstieg der Infektionsgefahr für alle Katzen und zu einer Verelendung der frei lebenden Katzenpopulation. Durch eine Überpopulation frei lebender Katzen steigt auch die Infektionsgefahr für weitere Haustiere und deren Halter und somit für die Allgemeinheit an. Somit liegt Notwendigkeit zum Erlass einer Verordnung zur Gefahrenabwehr vor. 

7. Werden unsere Katzen nicht irgendwann aussterben, wenn es eine generelle Kastrationspflicht gibt?

Da die Kastrationspflicht ja nur für Katzen mit Freigang gelten soll und es kein generelles Zuchtverbot gibt, wird dies mit Sicherheit nicht passieren. 

8. Ist die Stadt Braunschweig für die Einführung einer Kastrationspflicht zuständig?

Der Tierschutz ist eine Angelegenheit, für die der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG zuständig ist. In der BT- Drucksache 13/7015 vom 21.02.1997 zur Änderung des Tierschutzgesetzes heißt es ausdrücklich: „Aus Gründen des Tierschutzes, aber auch des Naturschutzes, des Jagdschutzes und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann es erforderlich sein, die unkontrollierte Fortpflanzung von Tieren einzuschränken“. Der Bundesgesetzgeber gibt also, da es um die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht, eine Befugnis zur Regelung an die Länder und Kommunen weiter. Mit Beschluss der Landesregierung vom 07.03.2017 wurden die Kommunen ermächtigt, für ihr Gebiet auch aus Gründen des Tierschutzes die Kennzeichnung, Registrierung oder Kastration von freilaufenden Katzen vorzuschreiben.  Dies war bisher nur aus Gründen der Gefahrenabwehr möglich

Eine Zuständigkeit der Stadt Braunschweig findet sich auch in §1 Satz 2 TierSchG, der es jedermann verbietet, einem Tier Schmerzen und Leiden zuzufügen. Unter §17 wird dies sogar unter Strafe gestellt. Das Unterlassen des Tierhalters, seine Freigängerkatze kastrieren zu lassen, ist ein gefährliches Vorvorhalten (sog. Ingerenz) für das Leid der frei lebenden Katzen, welches eine Garantenstellung des Katzenhalters und daraus resultierend eine Kastrationspflicht der eigenen Katze begründen kann.

9. Ich habe nur eine kleine Rente. Wenn ich mir die Kastration finanziell nicht leisten kann, muß  ich meine Katze dann ins Tierheim bringen?

Natürlich nicht. Sie dürfen ihre unkastrierte Katze dann nur nicht mehr ins Freie lassen. Da das für das Tier eine unzumutbare Härte darstellen würde und nicht tiergerecht wäre, sind Zuschußprogramme für die Tierarztkosten in Planung. Melden Sie sich bei uns, wir regeln das für Sie.

10. Ich füttere freilebende Katzen, laut der Verodnung wäre ich nun KatzenhalterIn. Weil ich mir die Kastrationen nicht leisten kann, werde  ich aufhören müssen, die Katzen zu versorgen. Ist das so gewollt?

Als FutterstellenbetreuerIn leisten Sie eine wertvolle Arbeit für die Allgemeinheit und den Tierschutz. Durch Ihren Einsatz kann eine weitere Vermehrung verhindert werden. Für Futterstellen wie die Ihre, gibt es einen Sondertopf, aus dem die Kastrationen bezahlt werden können. Bitte melden Sie sich bei uns. Beim Einfangen mit sogenannten Lebendfallen helfen Ihnen kompetente Mitarbeiter des Tierschutz Braunschweig e.V. und des Katzenschutz Braunschweig e.V. 

11. Was ist mit bereits kastrierten Katzen? Muss man die jetzt nochmal kastrieren lassen, um auf "Verlangen die Bescheinigung des Tierarztes vorzeigen zu können? 

Bei einem Kater kann man es eindeutig äußerlich sehen. Da ihr ihr Tierarzt Sie und die Katze kennt, wird er Ihnen sicherlich sowohl für ihren Kater als auch für Ihre Katze eine Bescheinigung austellen.

12. Wenn ich eine Katze habe, die kastriert ist, ich aber nicht weiß WO und VON WEM das gemacht wurde. Wer bescheinigt mir das dann? 

zunächst versuchen Sie bitte den Weg bei Antwort 11.

Bei frei lebenden, nicht zahmen Katzen hat sich über viele Jahre folgende Methode bewährt um dem Tier ein unnötige OP zu ersparen: Der Tierarzt kann  den Bauch an der üblichen Stelle rasieren und wenn er eine entsprechende Narbe findet, wird er die Bescheinigung sicher austellen. Bei nicht zahmen Katzen empfehlen wir weiterhin zusätzlich zum Chip eine Tätowierung der Ohren. So ist auch aus einiger Entfernung erkennbar, dass diese Katze kastriert wurde.  

13. Was kostet die Kastration und der Chip und kann der Tierarzt Rabatt geben?

Katze ca. 100 Euro

Kater ca.    50 Euro

Chip je nach Tierarzt zwischen 20 Euro und 35 Euro 

Tätowierung 7,- Euro  

Rabatt: Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine bundesweit gültige Verordnung des Bundes. Tierärzte müssen laut dieser die tierärztlichen Leistungen zwischen dem einfachen und dreifachen Gebührensatz berechnen.
Die einfachen Sätze dürfen grundsätzlich nicht unterschritten werden.  

--> zur Stellungnahme der  Bundestierärztekammer.


Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.