Mitleid hilft nicht. Gute Konzepte schon
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Der Zirkus ist in der Stadt - schöööön!  

Aber bitte ohne Wildtiere ...

 Wir möchten, dass 

  • die Stadt Braunschweig den Widmungsumfang städtischer Flächen und Plätze verändert, um auf diese Weise zu verhindern, dass Zirkusse, die Wildtiere mit sich führen, dort gastieren können.
  • Der Rat der Stadt soll zusätzlich einen Beschluss fassen:

„Der Oberbürgermeister wird gebeten, über Gremien des Deutschen Städtetags die Bundesregierung aufzufordern, für eine bundeseinheitliche Regelung des Wildtierverbots in Zirkussen zu sorgen.“

 

ca. 80 % der von uns an einem Samstag Nachmittag vor den Schloss-Arkaden befragten Braunschweiger Bürger  teilt diese Meinung.    

 

Der Oberbürgermeister Ulrich Markurth hat es uns ermöglicht, mit den Zuständigen Stellen in der Verwaltung einen erstes Gespräch zum Thema zu führen. Bei dieser Gelegenheit konnten wir eine umfangreiche Sammlung von Unterlagen zum Zweck der Prüfung rechtlicher Möglichkeiten überereichen:

 

 

Bundesratsbeschluß Drucksache 565/11

Entschließung des Bundesrates
zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus:

(in Auszügen)

"Das Verbot zur Haltung der genannten Arten ist zum einen geeignet, den Tierschutz zu fördern und zum anderen auch erforderlich, da ein gleich wirksames, weniger stark die Berufsausübung einschränkendes Mittel nicht vorhanden ist. Die Erforderlichkeit unterstellt, ist das Verbot somit verhältnismäßig im engeren Sinne. Eine Abwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem zu schützenden Rechtsgut "Tierschutz" ergibt, dass das Verbot eine angemessene und auch zumutbare Belastung für den Zirkusunternehmer darstellt.

... 

Für die eigenständigen Engagementnummern könnte ein Verbot der Haltung dieser Tierarten einem Berufsverbot gleichkommen. Dagegen spricht allerdings, dass das Verbot zum einen lediglich einige wenige Arten umfasst und dass zum anderen viele der klassischen Tierlehrer eben nicht nur solche Tiere trainieren, für die künftig die Haltung verboten wird (siehe Veröffentlichung des Berufsverbandes der Tierlehrer e.V  http://www.tierlehrerverband.de/ sowie diverse Ausgaben der Circus Zeitung). Andere Berufe haben sich im Laufe der Zeit auch wandeln und auf gesellschaftliche Veränderungen einstellen müssen.

...

Bei einigen Tierarten, nämlich insbesondere bei Affen (nicht menschliche Primaten), Bären, Elefanten, Giraffen, Nilpferden und Nashörnern, können die Verhaltensansprüche der Arten in einem reisenden Zirkus schon im Grundsatz nicht erfüllt werden, ...

...

Auf der Vollzugsebene ist die Problematik nicht lösbar. Die Verweigerung einer Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes ist nur im Einzelfall anwendbar, aber zur generellen Regelung von Missständen nicht geeignet. Ebenso wenig lassen sich bei bestimmten Tierarten grundlegende Verbesserungen der Tierhaltung über Verfügungen nach § 16 des Tierschutzge-setzes praktisch durchsetzen. Und auch die Wegnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren ist oft problematisch. Geeignete Auffangstationen übernehmen die Tiere zu Recht oft nur dann, wenn gleichzeitig ein Wiederauffüllen der Plätze verhindert wird.

Um der Problematik wirkungsvoll begegnen zu können, muss daher verhindert werden, dass die Tierarten, die absehbar gefährdet sind, weiter in Zirkussen gehalten werden.

Die ersten Erfahrungen mit dem Zirkusregisterhaben gezeigt, dass es systemimmanent bedingt trotz der zentralen Erfassung aller Wanderzirkusse nicht zu spürbaren Verbesserungen in den Tierhaltungen der genannten Arten gekommen ist."   


Informationen National

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutzrecht (TVT)

Merkblätter unter 7. Zoo/Zirkus;

Zirkustiere (Einzeldateien für jede Tierart)

Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg

Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Säugetiergutachten - gilt nur für Zoos - nicht für Zirkusse

Deutscher Tierschutzbund: du und das tier 1/2012 - Titelthema   

VierPfoten - Stiftung für Tierschutz  

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Anfrage im Rat der Stadt Braunschweig (2013): 

Berichterstattung NeueBraunschweiger Bürgerreporter

 

Rechtliche Grundlagen für Kommunen:

Information der Tierschutzbeauftragten des Landes Hessen für Kommunen

(leider warten wir in Niedersachsen nochimmer unsere/n Tierschutzbeauftragten aus dem Rot-Grünen Koalitionsvertrag vom Februar 2012)

 

 

Aktuelles Urteil VG München: Urteil vom  6. August 2014 · Az. M 7 K 13.2449

 

 

...    

Die Wildtierhaltung im Zirkus steht in Deutschland und anderen Ländern seit langem in der Kritik. Immer wieder werden gravierende Missstände bis hin zu brutalen Misshandlungen aufgedeckt. Ausbrüche von Zirkustieren sind an der Tagesordnung und regelmäßig werden Besucher und Tiertrainer bei Unfällen mit Wildtieren verletzt.

 

Neben Tierschutzverbänden und Bundesländern fordert auch die Bundestierärztekammer ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen.                                                                    

Die rechtlichen Grundlagen für die Unterbringung und Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben sind völlig unzureichend. 

In Deutschland existieren nur unverbindliche Leitlinien, die weit unterhalb der Mindestanforderungen an Zoos liegen. Diese miserablen Vorgaben dienen auch den Braunschweiger Amts-Veterinären bei Kontrollen als Orientierungshilfe. Der Arbeitskreis 7 (Zoo und Zirkus) der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. hat aus Veterinärsicht Merkblätter für jede Tierart über die Haltung von Tieren im Zirkus erarbeitet und bestimmte Tierarten aus Tiermedinizischer Sicht für das Mitführen in Zirkusbetrieben als "nicht geeinget" eingestuft. Auch Braunschweiger Amtsveterinäre dürften bei den Kontrollen von Zirkussen bei diesen Tierarten keine i.O. Bescheinigung ausstellen.
 

Eine repräsentative Forsa-Umfrage vom September 2011 im Auftrag von VIER PFOTEN ergab, dass 65 Prozent der Bundesbürger ein konsequentes Verbot befürworten.  

 

Beispiel: die Stadt Heidelberg regelt bereits seit vielen Jahren die Frage des Mitführens von Wildtieren in Zirkussen ausschließlich über privatrechtliche Verträge – Pachtvertrag. Rechtsstreitigkeiten gab es hierzu bisher noch nicht.

 

 Elementare Punkte des Vertrags sind:

  • Erklärung des Pächters über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  •  Erlaubnis nach § 11 TierSchG
  •  Nachweis des Tierbestands durch Tierbestandsbuch

Im Vertrag erklärt sich der Pächter damit einverstanden,

  • dass das Mitführen von Tierarten (die imAnhang 1 des Pachtvertrages aufgelistet und identisch mit den Tierarten der Zirkusleitlinien sind) vom Pachtvertrag ausgeschlossen werden.
  • Ausnahmen sind möglich, sofern die Tiere vor Überarbeitung der aktuellen Zirkusleitlinien im Jahr 2000 im Zirkus vorhanden waren.

Deutscher Tierschutzbund: du und das tier 1/2012 - Titelthema   

 

mit freundlicher Genehmigung von: VierPfoten - Stiftung für Tierschutz  

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Andere Kommunen: 

Beispiele zu vorhandenen Regelungen zum Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen

Stand: Juli 2013

Baden-Baden

Der Gemeinderat von Baden-Baden hat im November 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Nashörner, Wölfe oder Menschenaffen u.a. Nach der Schaffung dieser gemeinderechtlichen Grundlage möchte der Gemeinderat in 2013 eine Erweiterung der Artenliste prüfen.

 

Büdingen

Der Stadtverordnetenversammlung hat im Oktober 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Bären, Elefanten, Flusspferde oder Giraffen u.a.

 

Florstadt

Ende August hat die Stadtverordnetenversammlung in Florstadt im hessischen Landkreis Wetterau beschlossen, dass zukünftig keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die bestimmte Wildtiere mitführen.

 

Hanau

In der Nutzungsvereinbarung für öffentliche Flächen, die die Stadt Hanau mit Zirkusbetrieben schließt, sind bestimmte Wildtierarten (Elefanten, Giraffen, Bären, Nashörner u.a.) vertraglich ausgeschlossen.

 

Heidelberg

Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, aber abgestimmte Regeln, nach denen die Stadt vorgeht. Demnach sind laut Platzpachtvertrag, den die Stadt Heidelberg mit Zirkusunternehmen schließt, Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen ausgeschlossen.

 

Hofheim am Taunus

Die Stadt Hofheim am Taunus vermietet seit dem 01.01.2012 keine Flächen mehr an Zirkusunternehmen, die bestimmte Wildtierarten mitführen. In dem Mustervertrag der Stadt für Zirkusunternehmen heißt es u.a.: „Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum und unter Zugrundelegung der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen in der neuesten Fassung sowie der darin enthaltenen ergänzenden Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Bundestierärztekammer sowie aktueller wissenschaftlicher Gutachten zu einzelnen Tierarten, wird das Mitführen auf dem überlassenen Gelände und der Auftritt der in der Anlage zu dieser Vereinbarung aufgeführten Tierarten ausgeschlossen.“ Zu den ausgeschlossenen Tierarten zählen Elefanten, Flusspferde, Bären, Nashörner, Giraffen und nicht-menschliche Primaten.

 

Karben

Die Stadtverordnetenversammlung Karben hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe in Karben mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesratesvom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 6.000,- zu verhängen.

Köln

Der Stadtvorstand hat im April 2008 entschieden, dass in Köln keine städtischenGelände mehr an Zirkusunternehmen vermietet werden, die mit Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Wölfen, Giraffen, Elefanten, Flusspferden, Bären und Nashörnern reisen. In einem weitergehenden Beschluss stimmte der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln 2009 einem Bürgerantrag zu, zusätzlich weitere Wildtierarten wie Großkatzen und Primaten in die Ausschlussliste mit aufzunehmen.

 

München

Der Kreisverwaltungsausschuss beschließt am 23.06.2009 parteiübergreifend, eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Tierarten-Positivliste im Rahmen der Nutzungsordnung für städtische Flächen schaffen zu wollen. Als Grundlage werden die entsprechenden Verordnungen etc. aus Städten herangezogen, auf deren öffentlichen Flächen bestimmte Wildtiere nicht auftreten dürfen. Zusätzlich wurde der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) damit beauftragt, die Bundesregierung nochmals nachhaltig dazu aufzufordern, ein generelles Wildtierhaltungsverbot auf Bundesebene voranzubringen.

Im Januar 2011 schränkt die Stadt die Auftritte von Wildtieren im Zirkus weiter ein. Laut Verwaltungsausschuss dürfen Wildtiere nur noch auf der Theresienwiese auftreten.

Für 20 Tierarten wie z.B. Bären, Elefanten, Tiger, Löwen oder Nashörner sind Auftritte auf Grundstücken, die rechtlich nicht wie die „Wiesn“ als sogenannte öffentliche Einrichtung gelten, verboten.

 

Neustadt an der Weinstraße

Die Stadt Neustadt ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung bestimmter Wildtiere, wie beispielsweise Elefanten, Menschenaffen und Großkatzen, in Wanderzirkussen grundsätzlich nicht geschaffen werden können. Daher werden in Neustadt an der Weinstraße grundsätzlich keine Gastspiele an einen solchen Zirkus vergeben.

 

Nidda

Die Stadtverordnetenversammlung Nidda hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesrates vom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a.

 

Potsdam

Nach einem Antrag der GRÜNEN im Mai 2011, beschließt die Stadt Potsdam im Mai 2011, dass künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die eine oder mehrere dieser Tierarten mitführen: Menschenaffen, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferde, Bären und Nashörner. Städtische Unternehmen sind darin ebenfalls eingeschlossen, wie beispielsweise die ´Pro Potsdam GmbH´. Bereits seit 2007 gibt es in Potsdam eine freiwillige Selbstverpflichtung.

 

Schloß Holte-Stukenbrock

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat im Februar 2011 beschlossen, keine kommunalen Stellplätze mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen. Eine entsprechende Negativliste der betreffenden Tierarten umfasst u.a. Elefanten, Bären, Großkatzen, Nashörner und Giraffen.

 

Schwerin

In Schwerin wird 2004 auf kommunaler Ebene beschlossen, dass Zirkusunternehmen, die Tiere nach der Listung des Tierschutzberichtes der Bundesregierung von 2003 mit sich führen, keine Genehmigung mehr auf städtischen Flächen bekommen. Betroffen sind Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe.

 

Schwetzingen

Die Stadt Schwetzingen vermietet keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die bestimmte Wildtierarten mitführen. Die entsprechende Umsetzung der neuen Regelung geschieht mittels Sondernutzungsvertrag, wonach u.a. Giraffen, Bären, Nashörner, Menschenaffen und Elefanten nicht im Rahmen von Zirkusgastspielen in Schwetzingen zugelassen werden.

 

Siegen

Der Stadtrat der Stadt Siegen hat Anfang September 2012 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, keine Gastspiele von Zirkussen, die Wildtiere oder nicht artgerecht gehaltene Tiere mit sich führen, auf städtischen Flächen zu genehmigen.

 

Speyer

In der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Speyer am 31.08.2010 beschließt der Rat, städtische Grundstücke grundsätzlich nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vergeben, die Wildtiere mitführen nach Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates vom 17. Oktober 2003 (Bundesrats-Drucksache 5954/03) oder unter II. Nummer 1 der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 26. Oktober 2005.

Anmerkung PETA: Dies bedeutet ein Verbot für: Affen, Elefanten und Großbären, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos und Pinguine.

 

Stuttgart

am 21.10.2010 stimmt der Stuttgarter Gemeinderat einem Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN wie folgt zu:„Die Stadtverwaltung Stuttgart überlässt ab dem 01.01.2011 Zirkusbetrieben mit Wildtieren keine „städtischen Festplätze“ und „sonstigen städtischen Flächen“ mehr. Ausnahmen gelten entsprechend der bisherigen Vergabepraxis lediglich für den Festplatz „Cannstatter Wasen“.“

Laut Vergabepraxis ist die Anzahl möglicher Gastspiele auf dem „Cannstatter Wasen“ auf drei Spielzeiten (Frühjahr, Herbst und den Weltweihnachtszirkus) begrenzt.

Wildtiere im Sinne des Stuttgarter Beschlusses sind: Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner, Wölfe, Alligatoren, Krokodile, Antilopen u. antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Riesenschlangen, Robben u. robbenartige Tiere, Großkatzen, Lamas, Vikunjas und Straußenvögel.

 

Worms

Zirkusbetrieben ist es künftig nicht mehr erlaubt, in Worms mit bestimmten Wildtieren (Bären, Nashörnern, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferden, Riesenschlangen u.a.) auf öffentlichen Flächen zu gastieren. Dies beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms. Das Verbot wird auf privatrechtlicher Ebene in dem Platzüberlassungsvertrag mit dem jeweiligen Zirkus-Pächter umgesetzt. Sollten sich die Zirkusse nicht an die Vereinbarung halten, droht ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro.

 

Würselen

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Würselen hat beschlossen, dass das Mitführen und der Auftritt auf dem kommunalen Pachtgelände von Giraffen, Nashörnern, Wölfen, Menschenaffen, Flusspferde, Elefanten, Bären, Großkatzen u.a. ausgeschlossen ist. Zugrunde gelegt werden die „Zirkusleitlinien“ des Landwirtschaftsministeriums (BMELV) sowie ergänzende Stellungnahmen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) sowie der Bundestierärztekammer.