Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen in der der Stadt Braunschweig
Aufgrund der §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S.9) zuletzt geändert durch Art. 1 und Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Nds. SOG und des NVerfSchG v. 19.Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 158) hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am1.April 2014 für das Gebiet der Stadt Braunschweig folgende Verordnung erlassen.
§1
Katzenhaltung
(1) Katzenhalter oder Katzenhalterinnen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen bis zu einem Alter von weniger als 5 Monaten. Für bereits kastrierte Katzen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausschließlich mit einer Tätowierung gekennzeichnet wurden, entfällt ebenfalls die Verpflichtung, diese Tiere nachträglich zusätzlich mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
(2) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
(3) Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
(4) Die Kastration ist von dem durchführenden Tierarzt schriftlich bestätigen zu lassen. Die Bestätigung ist während der Lebenszeit der Katze aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
§2
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig nach § 59 Abs. 1 Nds. SOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung hinsichtlich des Kastrations- und Kennzeichnungsgebots für freilaufende Katzen zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
§3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Braunschweig in Kraft.
Braunschweig, den 1. April 2014
Stadt Braunschweig
Der Oberbürgermeister
I. V.
Ruppert
Stadtrat
Vorstehende Verordnung wird hiermit bekannt gemacht.
Braunschweig, den 1. April 2014
Stadt Braunschweig
Der Oberbürgermeister
I. V.
Ruppert
Stadtrat
In Kraft getreten am 30.04.2014
Wir haben die „Initiative Stadttiere Braunschweig“ bei der Forderung nach einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen in der Stadt Braunschweig unterstützt:
Tierschutz Braunschweig e.V.
Katzenschutz Braunschweig e.V.
Jägerschaft Braunschweig e.V.
NABU Artenschutzzentrum Leiferde / Gifhorn
TASSO e.V.
Vier Pfoten Stiftung für Tierschutz
Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Deutscher Tierschutzbund
Tierärztinnen und Tierärzte in Braunschweig
- Dr. Rolf Gramm
- Dr. Edeltraut Ammerpohl
- Ina Böcker
- Erich Crispien
- Dr. Jürgen Dauer
- Dr. Szilvia Eiterer
- Dr. Hilde Grabherr
- Astrid Hesse
- Dr. Stephan Kaiser
- Dr. Helge Linzmann
- Dr. Stefan Möller
- Dr. Astrid Müller-Gödecke
- Carolin Pokriefke
- Dr. Harald Schlenker
- Dr. Iggo Tholen
- Nicole Wimmer
- Sonja Wrieske
Wir bedanken uns bei allen Unterstützern.
überregionale Organisationen, die eine bundesweite Kastrationsverordnung fordern:
Tierärztliche Hochschule Hannover
Landestierärztekammer Niedersachsen